Genussrechtskapital

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Renditestarke Kapitalanlage gesucht?

Für unsere Nachverdichtungsinitiative (Dachgeschossaufstockungen) bei kleineren und mittleren Wohnungseigentümergemeinschaften bieten wir in Kürze über Genussscheine eine renditestarke Kapitalanlage an.

 

Das Konzept:

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft plant eine umfangreiche Sanierung ihres Gebäudes. Das Dachgeschoss wird bislang nicht genutzt und kann somit verkauft werden. Die Einnahmen durch den Verkauf des Dachgeschosses fließen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu und diese kann damit einen Teil der Modernisierungskosten decken.

Die Sanierungskosten des Daches entfallen zusätzlich.

 

Wofür das „Genussrechtskapital“?

Die Aufstockung des Dachgeschosses muss das Bauunternehmen letztlich bis zum Verkauf zwischenfinanzieren. Da es sich bei der Aufstockung um ein Gebäude handelt, welches einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört, ist eine klassische „Bauträger-Finanzierung“ über die gängigen Finanzierungsinstitute sehr kompliziert. Die Finanzierung über Genussrechtskapital ist da deutlich einfacher.

 

Wie sichern wir ein finanzielles Engagement bei „Bauunternehmen“ ab?

  1. Potenzielle Projektpartner (Bauunternehmen gewähren in die Bilanz und Finanzierungsstruktur Einblick). Hierzu entsendet die AGEB-AG einen Wirtschaftsprüfer.
  2. Um Einfluss auf das ausführende Unternehmen „Bauunternehmen“ zu haben, erfolgt eine projektbezogene „gesellschaftsrechtliche“ Beteiligung.
  3. Über das projektbezogene Beteiligungsverhältnis wird die Kapitalverwendung mitgesteuert. So sollen zum einen die Ausgaben, aber auch die Verwendung von Einnahmen, projektbezogen sichergestellt werden.

Die Projektvolumen im Einzelnen sind auf kleine Wohnungseigentümergemeinschaften ausgerichtet, so dass die Einzelengagements und das damit verbundene Risiko im einstelligen Millionenbereich zu finden sind. Ein finanzielles Engagement kann im unteren 6-stelligen Bereich über eine Projektbeteiligungs-GmbH eingebracht werden und dmit eine erhebliche Kontrollfunktion übernehmen.

 

Warum Genussrechte:

  1. Genussrechtskapital kann als Eigenkapital ausgewiesen werden.
  2. Genussrechtskapital ist aus der steuerlichen Perspektive aber als Fremdkapital zu werten.
  3. Ausschüttungen auf Genussrechtskapital sind somit vergleichbar mit Zinszahlungen für Kredite.
  4. Insofern fallen die betrieblichen Besteuerungen deutlich niedriger aus.

Diesen Vorteil können wir über die „Ausschüttungen“ an die Kapitalgeber bezahlen.

 

Prospektpflicht?

Bis auf weiteres ist das maximale Volumen pro Jahr auf unter einer Millionen Euro beschränkt. Diese Volumengröße wird mit der Erstellung und Genehmigung eines Verkaufsprospektes im Sinne der („EU-Prospekt-VO“) von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht) angepasst und kann sich möglicherweise dadurch erhöhen. Bis zur Erstellung des BaFin genehmigten „Verkaufsprospektes“ erfolgt die Stückelung nach der maximalen Vorgabengröße und wird auf mind. 100.000 € fixiert.
Sollten die zuvor beschriebenen Angaben nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, so erfolgt im Zuge der Genussrechtsvereinbarung eine entsprechende Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben.

Besonderer Hinweis:

  • Diese Internetinformation ersetzt kein ordentliches Angebot und vertragliche Regelung zwischen der AGEB-AG und dem Erwerber/in.
  • Genussrechtskapital ist immer Risikokapital, das bedeutet auch einen Totalverlust der Investition. Bitte informieren Sie sich grundsätzlich bei neutralen Stellen, z.B. Rechtsanwälte/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und/oder Spezialdienstleistern.
  • Die vorläufig geplanten Laufzeiten der Genussrechtsvereinbarung betragen 7 Jahre.
  • Die Renditen werden zwischen 6% und 8% liegen.
 

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