2027 - Pflicht zur Fernablesung

Nach der neuen Heizkostenverordnung

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist der Gebäudeeigentümer, also auch der Vermieter bzw. Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, dass alle Messgeräte bis Ende 2026 fernablesbar sind.
Bereits installierte Geräte müssen in diesem Fall auch bis 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Die AGEB-AG bietet diesen Service in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Astra Software schon heute an.

Und das sogar mit vielen weiteren Funktionen.

 

Ein Vollservice für Ihre Hausverwaltung

Nutzen Sie die digitale Verbrauchserfassung und Abrechnung

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Mieterstrom und die Wärmeabrechnung für
    • Blockheizkraftwerke (BHKW)
    • Photovoltaikanlagen (PV) oder
    • Brennstoffzellen
  • Erfassung von Öl-, Wasser-, Wärme-, Strom- und Gaszählerstände
  • Heiz- und Nebenkostenabrechnung sowie Bilanzierung
  • Daten werden täglich festgehalten, d.h. stichtagesgenaue Datenerfassung
 

Heizkostenabrechnung

Heizkosten auf Knopfdruck für Verwalter, Eigentümer und Mieter

Mit Astra Cockpit erhalten Sie eine maximale Energieeffizienz und damit spürbar geringere Kosten. Damit garantieren Sie eine vollkommen transparente Heizkostenabrechnung.

 

Mieterstrommodell

Übersichtliche Mieterstrombilanzierung und einfache Abrechnung

Nutzer, Eigentümer und Anlagenbetreiber können über eine Plattform zugreifen, auf der Strom-, Wasser- und Wärmeverbräuche, sowie PV-Strom-Erzeugung in 1/4h Intervallen aktualisiert, abgebildet und visualisiert werden. Aufgrund dieser Darstellungen kann der Mieter seine Verbräuche anpassen und seinen Energieverbrauch senken. Eigentümer und Anlagenbetreiber profitieren von einer einfachen Abrechnung.

 

Energiemonitoring

Energiekosten und Energieverbrauch auf einen Blick. Schalten Sie auf Autopilot.

Transparenz, größere Energieeffizienz und damit spürbar geringere Kosten und eine erheblich bessere Ökobilanz. Denn nur einen Energieverbrauch, den man misst, kann man auch steuern.

Zählerstandsverwaltung: Ihre Grundlagen zum Energiemonitoring

  • Zählerinstallation mit Fernübertragung der Zählerstände
  • Zählerstandsüberwachung mit Grenzwertmeldung
  • Zählerwechsel, manuelle Zählerstandseingabe
  • virtuelle Zähler mit Rechnungsarten
  • Wartungsvertrag mit Kontrolle der Eichintervalle
  • Geräteleasing für die Umlagefähigkeit
 

Konzeptangebot

Welche Unterlagen benötigen wir?

  1. Pläne 1 zu 100, d.h. Ansicht und Grundrisse
  2. Fotos der Stromzähler und Stomzählerkästen
  3. Wenn eine Ladesäule erwünscht wird, den Grundstückslageplan